AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der evacon IT-Solution und Consulting GmbH & Co. KG, im Folgenden evacon, und dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Kunde im Sinne der vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2.1 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder eine selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2.2 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt, es sei denn, evacon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsabschluss

2.1 Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot durch evacon per Email, Telefon, Fax oder im persönlichen Gespräch.

2.2 Eine Bestellung durch den Kunden ist als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu werten. Eine Bestellbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei evacon eingegangen ist. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Bestätigung in Textform oder durch konkludentes Handeln.

2.3 evacon ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. evacon ist berechtigt, die Bestellung auf eine handelsübliche Menge zu begrenzen.

2.4 Falls evacon ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist evacon dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht gegenüber Verbrauchern im nichtkaufmännischen Verkehr jedoch nur dann, wenn evacon mit ihrem Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird evacon den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Falle eines Leasinggeschäfts eine Bindung an den Vertrag mit evacon bestehen bleibt, wenn der Leasingvertrag nicht zustande kommt oder aufgehoben wird.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise von evacon verstehen sich zzgl. Kleinteile (Kabel, Adapter, etc.), Mehrwertsteuer, Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit evacon nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Preislisten werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Kosten für Installationen und Anfahrten werden nach Aufwand laut Preisliste berechnet.

3.2 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von evacon sind sofort fällig und ohne Skontoabzüge zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese bar oder unbar endgültig bei evacon eingegangen ist, d.h. bei Überweisungen/Lastschrift bei der Buchung auf das Konto von evacon, bei Nachnahme, bei Gutschrift durch die Post, bei Scheckzahlung, bei Einlösung des Schecks durch die Bank des Kunden. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung und endgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt evacon keine Haftung. Bei Überweisungen aus dem EU-Ausland trägt der Kunde alle zusätzlich anfallenden Bankgebühren. Er stellt sicher, dass evacon der volle Kaufpreis inklusive der vorher vereinbarten Versandkosten gutgeschrieben wird.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Rechnung der Gesamtbetrag gezahlt wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Rechnung gilt gegenüber Kaufleuten drei Tage nach dem Ausstellungsdatum als zugestellt, wenn der Empfänger nicht konkrete Anhaltspunkte nachweist, dass die Rechnung nicht oder später zugegangen ist. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld i.H.v. acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält evacon sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.4 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von evacon anerkannt wurden.

3.5 Bei Teillieferungen, die durch evacon veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

4. Lieferbedingungen

4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nicht zuvor eine andere Vereinbarung getroffen wurde, wonach die Ware vom Kunden direkt bei evacon abgeholt wird.

4.2 Die Lieferung erfolgt durch evacon oder das von evacon beauftragte Versand- bzw. Speditionsunternehmen. Die Versandkosten finden sich in der jeweils gültigen Preisliste von evacon oder im konkreten Angebot. Der Kunde erhält die entsprechenden Informationen über die Höhe der jeweiligen Versandkosten vor Vertragsabschluss.

4.3 Die beim Artikel angegebenen Liefer- und Versandkosten gelten nur beim Kauf dieses Artikels. Beim Kauf mehrerer Artikel müssen diese Kosten zum Teil angepasst werden.

4.4 Im Einzelfall können bei Lieferungen ins Ausland weitere – nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Landes – Steuern und/oder Abgaben z.B. Zölle vom Kunden zu zahlen sein. Auf diese Zusatzkosten hat evacon keinen Einfluss. Entsprechende Informationen sind beim örtlichen Zollamt erhältlich.

4.5 evacon versichert alle Pakete. Für die rechtlichen Beziehungen zu Verbrauchern ist dies unerheblich.

4.6. Eine eventuell vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich gegebenenfalls um die Zeit, bis der Besteller evacon die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

4.7 Verzögert sich die Lieferung durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen), aufgrund von höherer Gewalt, RohstoffVerknappung, Arbeitskämpfen, unvorhersehbaren erheblichen Betriebsstörungen oder sonstigen Ereignissen, welche evacon nicht zu vertreten hat, so verlängert sich eine etwaig vereinbarte Lieferfrist bzw. ein Liefertermin in angemessenem Umfang. Das gilt auch dann, wenn die Lieferfrist bzw. der Liefertermin verbindlich vereinbart worden ist. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird evacon in wichtigen Fällen dem Besteller bald möglichst mitteilen. Ist die Lieferung durch evacon aus einem der hier aufgezählten Gründe unmöglich oder nicht mehr zumutbar, so ist evacon berechtigt, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.

4.8 Gerät evacon mit einer Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht von evacon, wenn nicht seitens von evacon Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Ursache war, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.9 Nimmt der Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist evacon berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises als pauschalierter Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, wenn dem Grunde nach eine Schadensersatzpflicht besteht. Das beiderseitige Recht, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen, sowie das Recht, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, bleiben hiervon unberührt.

4.10 Der Verbraucher ist verpflichtet, im Falle des Widerrufs die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag in Höhe von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

5. Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache geht bei Lieferung an Verbraucher mit Übergabe der Ware an den Kunden selbst oder eine empfangsberechtigte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson, im Falle der Vereinbarung einer Bringschuld mit Übergabe an eine empfangsberechtigte Person über.

5.2 Im Falle eines Werkvertrags trägt evacon die Gefahr bis zur Abnahme des Werks. Bei Werkverträgen ist der Kunde zur Abnahme des vertragsmäßig hergestellten Werks verpflichtet, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. In besonderen Fällen wird dem Kunden eine Abnahmeerklärung zur Unterschrift vorgelegt. In allen anderen Fällen steht es der Abnahme gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Installation von Software wird auf dem Lieferschein bestätigt.

5.3 Der Übergabe/Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gegenüber Verbrauchern behält evacon das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Scheckrücklastkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.

6.2 Gegenüber Unternehmern behält evacon das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernde Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, ist evacon zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, unverzüglich mitzuteilen.

6.4 evacon ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus diesen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

6.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt an evacon bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. evacon nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zu Einziehung der Forderung ermächtigt. evacon behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6.6 evacon bleibt selbst bei Be- bzw. Verarbeitung, Verbindung, Vermischung der Kaufsache Eigentümerin und erwirbt ggf. das Miteigentum an der neuen Sache.

7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

7.1 Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

7.1.1 Widerrufsrecht für Dienstleistungen
Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Firma evacon IT-Solution & Consulting GmbH & Co. KG, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721/500030, Fax 0721/5000333, E-Mail info@evacon.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

7.1.2 Folgen des Widerrufs für Dienstleistungen

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat evacon dem Verbraucher alle Zahlungen, die evacon von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von evacon angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei evacon eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet evacon dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er evacon einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher evacon von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7.2 Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren

7.2.1 Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren
Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Firma evacon IT-Solution & Consulting GmbH & Co. KG, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721/500030, Fax 0721/5000333, E-Mail info@evacon.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

7.2.2 Folgen des Widerrufs für die Lieferung von Waren

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat evacon ihm alle Zahlungen, die evacon von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von evacon angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei evacon eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet evacon dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. evacon kann die Rückzahlung verweigern, bis evacon die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher evacon über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die Firma evacon IT-Solution & Consulting GmbH & Co. KG, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

7.3 Finanzierte Geschäfte

Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn evacon gleichzeitig Darlehensgeber des Verbrauchers ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von evacon bedient. Wenn evacon das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt der Darlehensgeber des Verbrauchers im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in die Rechte und Pflichten von evacon aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Will der Verbraucher eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, sollte er beide Vertragserklärungen gesondert widerrufen.

7.4 Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen

Ende der Widerrufsbelehrung

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistung Kaufsache

8.1.1 Bei Mängeln der Kaufsache gelten für Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Für Unternehmer gelten zudem die folgenden AGB. Kein Fall der Gewährleistung liegt vor bei Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind.

8.1.2 Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und evacon erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewähr-leistungsansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind evacon innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, ins-besondere für den Mangel selbst, für den Zeitraum der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Es gilt § 377 HGB.

8.1.3 Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware ein Jahr ab Ablieferung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr. Für Unternehmer ist die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen.

8.1.4 Bei Unternehmern leistet evacon für Mängel der Ware zunächst nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.2 Gewährleistung bei Software
Der Kunde teilt evacon offenkundige Mängel in Textform unverzüglich, jedoch innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dem Zeitpunkt mit, an dem er den Mangel feststellte. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche vier Wochen, nachdem er den Mangel feststellte. Dies gilt nicht bei Arglist seitens von evacon. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder durch Dritte die Software verändert, es sei denn, er weist nach, dass die Änderung die Analyse- oder Bearbeitungsaufwendungen durch evacon nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei der Abnahme vorhanden war.

9. Garantie

evacon gibt keine Garantie. Es besteht in der Regel Herstellergarantie. Die Ware ist beim Hersteller direkt einzusenden. Der Kunde kann die Ware auch über evacon zum Hersteller schicken. Hierfür erhebt evacon jedoch Kosten, wenn evacon hiermit nicht zugleich Gewährleistungsansprüche erfüllt.

10. Software-Lizenz

Die Nutzung ist beschränkt auf den im Vertrag genannten Kunden. evacon zeichnet sich frei von Haftungen für Eingriffe in Rechte Dritter und Verletzungen von Eigentum. Der Kunde stellt evacon von allen Ansprüchen wegen etwaiger Verletzung von Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Verwendung von Konzepten, Unterlagen und/oder Programmen stehen, die im Rahmen dieses Vertrages dem Auftraggeber überlassen werden. Im Gegenzug verpflichtet evacon sich, den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter Mitteilung zu machen und sich einer rechtlichen Stellungnahme bzw. Zugeständnissen jeglicher Art gegenüber dem Dritten zu enthalten.

11. Haftungsbeschränkungen

11.1 evacon leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung), nur wie folgt:
– Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen, in denen evacon das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen hat, ist vorbehaltlich der Grenzen des jeweiligen Garantie oder Risikoübernahme unbeschränkt.
– In anderen Fällen haftet evacon nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, bei Verzug und wegen Unmöglichkeit, jeweils beschränkt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

11.2 Darüber hinaus gilt als typischerweise vorhersehbarer Schaden nur ein für evacon aufgrund besonderer Umstände erkennbares, weitergehendes Risiko, für das evacon billigerweise die Haftung im Schadenfall zu übernehmen hat. Hierfür gilt eine Haftungshöchstgrenze von 100.000,00 € je Schadensfall. Soweit der Kunde ein diese Haftungsgrenze übersteigendes typisches Risiko erkennt, obliegt es dem Kunden, evacon über dieses Risiko zu informieren, um evacon ggf. eine Absicherung durch zusätzliche Versicherung zu ermöglichen.

11.3 Ein darüber hinausgehender Anspruch des Kunden, insbesondere auf entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

11.4 Die gesetzliche Haftung bei Verletzung des Lebens, Personen- und Gesundheitsschäden oder bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung des Kunden bleiben unberührt.

11.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen des Absatzes 11.1, 11.2, und 11.4 vor.

11.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Datensicherung

Es obliegt dem Kunden, die Daten zu sichern bzw. zu löschen, soweit dies seitens des Kunden möglich und zumutbar ist. Um Datenverluste in Folge von Fehlfunktionen oder Reparatur vorzubeugen, empfiehlt evacon die Durchführung regelmäßiger Datensicherung, mindestens einmal am Tag. Sollte aufgrund einer Fehlfunktion keine Datensicherung bzw. Datenlöschung seitens des Kunden möglich sein und ist eine solche erforderlich, bittet evacon um deutlichen Hinweis. Die gesicherten Daten müssen mindestens eine Woche zur Verfügung stehen. Ältere Daten sind an einem anderen, geeigneten Ort aufzubewahren. Hierdurch vermeidet der Kunde Extrakosten.

evacon verweist insofern auf ihre Haftungsfreizeichnung.

13. Datenschutz

evacon erhebt, speichert und verarbeitet die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden Kundendaten nach Maßgabe der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes elektronisch und nur soweit dies für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Eine Weitergabe personengebundener Angaben erfolgt – abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen – nicht ohne Einwilligung des Kunden. Der Kunde kann in Textform verlangen, dass seine gespeicherten Daten geändert oder gelöscht werden.

14. Sonstiges

14.1 Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, bleibt die zwingende Anwendung des ausländischen Verbraucherschutzrechtes bei Bestellung aus dem Ausland ggf. unberührt.

14.2 Für Unternehmer ist Erfüllungsort für alle Leistungen Karlsruhe.

14.3 Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Karlsruhe. Dasselbe gilt für Kunden, welche keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. evacon ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

14.5 Es gelten ergänzend die den Produkten beiliegenden Lizenz- bzw. Urheberrechtsbedingungen der Hersteller. Alle Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.

© evacon – Stand Januar 2022